Ist das eine Kindeswohlgefährdung? – Fachstelle Kinderschutz unterstützt bei der Klärung

Das Team der (fiktiven) Kindertagestätte Sonnenschein macht sich große Sorgen um den dreijährigen Leon. Der kleine Junge, der gerne in die Kita kommt, hat sehr oft für sein Alter viel zu kleine und verschmutzte Kleidung an. Leon trägt noch Windeln. Wenn er gewickelt wird, stellen die Erzieherinnen fest, dass die körperliche Hygiene bei dem Kind so stark vernachlässigt wird, dass dies bereits Auswirkungen auf seine Gesundheit hat. Mit der Mutter wurden diesbezüglich schon öfters Gespräche geführt, doch hat sich die Situation für den Jungen nicht nachhaltig verbessert, sondern eher verschlechtert.

Die Fachkräfte in der Kita besprechen diesen Beispielsfall im Team und benötigen nun zur weiteren Einschätzung die Beratung einer sogenannten „insoweit erfahrenen Fachkraft im Kinderschutz“. Beim Jugendamt des Landkreises Rastatt wird diese Beratung unter anderem durch die Fachstelle Kinderschutz wahrgenommen. Hansjörg Bayer, der die Leitung innehat, berichtet: „Mit einer solchen Schilderung wie bei Leon, geht oft jede Beratung am Telefon los“. Neben der Fachstelle Kinderschutz gibt es weitere insoweit erfahrene Fachkräfte in den Allgemeinen Sozialen Diensten und der Psychologischen Beratungsstelle des Jugendamtes. Sie unterstützen Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen in der Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung. Das Angebot dieser wichtigen Beratung für die Fachkräfte ist eine Pflichtaufgabe des Jugendamtes.

Durch die Schaffung der Fachstelle Kinderschutz im September 2023 wurde dieses Angebot wesentlich verstärkt. Neben der Einschätzung der konkreten Situation des Kindes, geht es in der Beratung auch um die nächsten Schritte, die die Fachkräfte mit dem Kind und seiner Familie unternehmen können. Welche Hilfen kann man den Eltern anbieten und wie kann sich die Situation für das Kind positiv verändern. „Diese Form der Beratung ist unerlässlich im Kinderschutz“, so Bayer. Das Gesetz schreibt das Zusammenwirken mehrere Fachkräfte zur Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung vor. „Man entscheidet also nicht alleine!“

Anrufen können nicht nur hauptamtliche Fachkräfte, sondern auch Ehrenamtliche aus der Jugendarbeit oder den Sportvereinen. Jeder Fall ist individuell und benötigt eine eigene Einschätzung, es sind immer viele Faktoren zu berücksichtigen und das gelingt nur im Team und in der Beratung mit den Fachkräften, die über die entsprechende Expertise verfügen.

Kontakt: Landratsamt Rastatt, Fachstelle Kinderschutz, Hansjörg Bayer, Telefon 07222 381-2563, E-Mail: h.bayer@landkreis-rastatt.de.