Ladungsbrand bei der Müllabfuhr

In der vergangenen Woche hat in Rastatt die Ladung eines Müllwagens Feuer gefangen. Der eingesammelte Sperrmüll konnte glücklicherweise schnell vom Fahrer auf einem angrenzenden Feldweg ausgekippt werden, so dass es zu keinen Personen- oder Sachschäden kam. Aus mehreren Abteilungen rückte die Feuerwehr aus und löschte den Brand.

Das Foto zeigt einen Ladungsbrand bei einem Müllfahrzeug. Foto: Firma Merb

Die Brandauslöser konnten nach dem Vorfall nicht eindeutig ausgemacht werden. Das Abfuhrunternehmen Mittelbadische Entsorgungs- und Recyclingbetriebe (MERB) vermutet gefüllte Spraydosen, Lacke, Öle oder Batterien, die verbotenerweise zwischen dem Sperrmüll versteckt wurden. Beim Verpressen des Materials im Müllfahrzeug reichen bereits Funken von solch leicht entzündlichen Stoffen aus, um einen Ladungsbrand zu verursachen.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb weist in diesem Zusammenhang mit Nachdruck darauf hin, bei der Sperrmüll-Abholung sowie der Befüllung der Abfallbehälter mit der notwendigen Sorgfalt vorzugehen. Spraydosen oder Gebinde mit Brennspiritus, Nagellackentferner, Nitroverdünnung und lösemittelhaltigen Lasuren und Lacken müssen zur Problemstoffsammlung gebracht werden, wenn noch Reste in der Verpackung enthalten sind. Dies ist auch zu beachten, wenn es sich um nur noch kleine Reste handelt. Ausschließlich vollständig entleerte Verpackungen von Gebinden, die gefährliche Stoffe enthalten, dürfen dann in die Gelbe Tonne, wenn dies bei der Beschreibung auf der Verpackung explizit als Entsorgungsweg zugelassen ist.

Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb weiter mitteilt, sind die Produkte, die mit besonderer Vorsicht zu behandeln sind, mit Gefahrensymbolen und –hinweisen gekennzeichnet. In einer rot eingerahmten Raute kennzeichnen Piktogramme die Art der Gefährdung. So steht die Flamme beispielsweise für entzündbare Flüssigkeiten, Gase und Feststoffe. Der Totenkopf mit gekreuzten Knochen kennzeichnet giftige Inhalte, und die Abbildung eines sterbenden Baums und Fischs weist auf umweltgefährdende Inhalte hin.

Service
Weitere Auskünfte erteilt der Abfallwirtschaftsbetrieb unter der Telefonnummer 07222 381-5555 oder unter www.awb-landkreis-rastatt.de.