Landratsamt Rastatt stellt die Weichen für die erneute Wahl in Teilen Rastatts

Die Wahl vom 9. Juni 2024 muss in Teilen der Stadt Rastatt wiederholt werden. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat seine Entscheidung nach 22 eingereichten Wahlwidersprüchen am 16. Juli 2024 bekanntgegeben. Betroffen davon sind die Stadtteile Rauental, Niederbühl mit Förch, Plittersdorf, Ottersdorf und Wintersdorf. Erneut gewählt werden müssen die Vertreterinnen und Vertreter des Kreistags, des Rastatter Gemeinderats und die jeweiligen Ortschaftsräte.

Der Kreistag wird sich in seiner Sitzung am Dienstag, 23. Juli 2024, um 15:00 Uhr mit dem Thema befassen und die erforderlichen Beschlüsse fassen. Landrat Prof. Dr. Christian Dusch hat den entsprechenden Tagesordnungspunkt bereits im Vorfeld auf die Tagesordnung setzen lassen. „Wir werden in Abstimmung mit der Stadt Rastatt dafür Sorge tragen, dass die Wahl in der nächsten Woche terminiert wird, damit sich die Gremien möglichst schnell konstituieren können“, erklärt Landrat Prof. Dr. Dusch.

In der Zusammensetzung des Kreistags sind derzeit alle direkt gewählten Kreisrätinnen und Kreisräte aller Wahlkreise außer dem Wahlkreis Rastatt für das Gremium sicher bestimmt. Erst nach der Wahlwiederholung in Rastatt können dann die Kreisrätinnen und Kreisräte des dortigen Wahlkreises sowie die Ausgleichssitze bestimmt werden.

Das Regierungspräsidium hat seine Entscheidung damit begründet, dass rund 1.000 beantragte Briefwahlunterlagen in den Ortsteilen nicht bearbeitet worden seien. „Mindestens 315 dieser Antragsteller erschienen am Wahltag in den Wahllokalen der Ortschaften und wurden dort aufgrund des zu Unrecht eingetragenen W-Vermerks konsequenterweise nicht zur Stimmabgabe zugelassen“, heißt es in der Begründung des Regierungspräsidiums weiter. Ein W-Vermerk wird im Wählerverzeichnis eingetragen, wenn die betreffende Person Briefwahl beantragt hat, um eine doppelte Stimmabgabe zu verhindern.

Das Regierungspräsidium ordnet eine möglichst schnelle Wiederholungswahl an. „Derzeit verfügt der Landkreis Rastatt lediglich über ein geschäftsführendes Hauptorgan. Dieser Zustand ist im Interesse einer ordnungsgemäßen demokratischen Legitimation so schnell wie möglich zu beenden“, so das Regierungspräsidium. Und weiter heißt es: „Die weniger eingriffsintensive Wiederholungswahl ist innerhalb von sechs Monaten seit den regelmäßigen Wahlen durchzuführen. Danach wäre eine Neuwahl anzuordnen mit der Konsequenz, dass die Wahl auch in den Wahlkreisen und Wahlbezirken der Stadt Rastatt neu durchgeführt werden müsste, die nicht von dem Wahlfehler, der zur Teilungültigkeit geführt hat, betroffen waren.“