Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 Sprengstoffgesetz

Der Befähigungsschein gemäß § 20 Sprengstoffgesetz ist Grundvoraussetzung zur Ausübung der Tätigkeit einer "verantwortlichen Person" im Sinne des § 19 Sprenggesetz.

Verantwortliche Personen sind:

  • Aufsichtspersonen (insbesondere Leiter Betriebsabteilung, Sprengberechtigte, Betriebsmeister, Lagerverwalter sowie Personen, die zum Überlassen oder zum Empfang dieser Stoffe von anderen bestellt sind).
  • In Betrieben, welche der Bergaufsicht unterliegen, zusätzlich Personen, die zur Beaufsichtigung aller Personen, die explosionsgefährliche Stoffe in Empfang nehmen, überlassen, aufbewahren, befördern oder verwenden, bestellt wurden.

Ein Befähigungsschein wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren ausgestellt.

Das Ordnungsamt des Landkreises ist zuständig für alle waffen- und sprengstoffrechtlichen Angelegenheiten.

Ausnahmen: Die Großen Kreisstädte Bühl (inklusive der Gemeinde Ottersweier), Gaggenau und Rastatt sind eigenständige Behörden im Bereich des Sprengstoffrechts.

Voraussetzungen

  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • die erforderliche sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit
  • die erforderliche sprengstoffrechtliche Fachkunde (Lehrgang)
    (Hinweis: Im Vorfeld ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen!)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag

Formulare

120054 Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes
Übersicht Formulare

Kosten

  • 80,00 Euro bei Ausstellung
  • 40,00 Euro bei Verlängerung
  • 40,00 Euro bei Änderungen

Rechtsgrundlage

§ 20 Sprengstoffgesetz

Inhalt

Kontakt

Uwe Frey

Sachbearbeitung Öffentliche Ordnung (Waffen - Buchstabe R-Z, Sprengstoff, Versammlung, Fischerei)

Telefon 07222 381 5206
Fax 07222 381 5299
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum B4.07
Fabian Lyhr

Sachbearbeitung Öffentliche Ordnung (Waffen - Buchstabe A-G)

Telefon 07222 381 5208
Fax 07222 381 5299
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum B4.03
Carmen Lorenz

Sachbearbeitung Öffentliche Ordnung (Waffen - Buchstabe H-Q)

Telefon 07222 381 5209
Fax 07222 381 5299
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum B4.03