Waffen- und Sprengstoffrecht

Hinweis:
Das Ordnungsamt des Landkreises ist zuständig für alle waffen- und sprengstoffrechtlichen Angelegenheiten.
Ausnahmen: Die Großen Kreisstädte Bühl (inklusive der Gemeinde Ottersweier), Gaggenau und Rastatt sind eigenständige Waffenbehörden.

Waffenrecht

Wichtiger Hinweis zum Waffenrecht

Alle Waffen im Landkreis Rastatt müssen von der Waffenbehörde nach vorgegebenen Standards erfasst werden. Die Standards zu den Waffen - und Munitionsbezeichnungen entnehmen Sie bitte beigefügten Tabellen.

Für Fragen steht Ihnen die Waffenbehörde unter der Telefonnummer 07222 381-5206, -5208 oder -5209 zur Verfügung.

Sprengstoffrecht

Für allgemeine waffen- oder sprengstoffrechtliche Anfragen, Anzeigen oder Übersendung von Unterlagen können Sie gerne die allgemeine Mailadresse waffenrecht@landkreis-rastatt.de nutzen.

Inhalt

Kontakt

Uwe Frey

Sachbearbeitung Öffentliche Ordnung (Waffen - Buchstabe R-Z, Sprengstoff, Versammlung, Fischerei)

Telefon 07222 381 5206
Fax 07222 381 5299
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum B4.07
Fabian Lyhr

Sachbearbeitung Öffentliche Ordnung (Waffen - Buchstabe A-G)

Telefon 07222 381 5208
Fax 07222 381 5299
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum B4.03
Carmen Lorenz

Sachbearbeitung Öffentliche Ordnung (Waffen - Buchstabe H-Q)

Telefon 07222 381 5209
Fax 07222 381 5299
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum B4.03