Erteilung/Erweiterung einer Waffenbesitzkarte
Das Ordnungsamt des Landkreises ist zuständig für alle waffen- und sprengstoffrechtlichen Angelegenheiten.
Ausnahmen: Die Großen Kreisstädte Bühl (inklusive der Gemeinde Ottersweier), Gaggenau und Rastatt sind eigenständige Waffenbehörden.
Voraussetzungen
Grundsätzlich setzt eine waffenrechtliche Erlaubnis folgendes voraus:
- 18./21. Lebensjahr vollendet
- Sachkunde nachgewiesen
- Bedürfnis nachgewiesen
- Zuverlässigkeit nachgewiesen
- persönliche Eignung nachgewiesen
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- gültiger Jagdschein
- Bestätigung des Bedürfnisses durch den Schießsportverband
- Bestätigung der Sachkunde durch den Schießsportverband
- bei Erweiterung: Waffenbesitzkarte im Original
Formulare
120000 - Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Waffenbesitzkarte
Bestätigung des Bedürfnisses durch den Schießsportverband
120004 - Hinweise zum Waffenrecht
120011 - Anzeige des Waffenerwerbs bei vorhandenem Jagdschein
120020 - Anzeige des Erwerbs einer Schusswaffe
Übersicht Formulare
Kosten
Die Kosten sind von der Art der Antragstellung abhängig.
Rechtsgrundlage
§§ 13, 14 Waffengesetz