Erteilung/Erweiterung einer Waffenbesitzkarte

Das Ordnungsamt des Landkreises ist zuständig für alle waffen- und sprengstoffrechtlichen Angelegenheiten.
Ausnahmen: Die Großen Kreisstädte Bühl (inklusive der Gemeinde Ottersweier), Gaggenau und Rastatt sind eigenständige Waffenbehörden.

Voraussetzungen

Grundsätzlich setzt eine waffenrechtliche Erlaubnis folgendes voraus:

  • 18./21. Lebensjahr vollendet
  • Sachkunde nachgewiesen
  • Bedürfnis nachgewiesen
  • Zuverlässigkeit nachgewiesen
  • persönliche Eignung nachgewiesen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • gültiger Jagdschein
  • Bestätigung des Bedürfnisses durch den Schießsportverband
  • Bestätigung der Sachkunde durch den Schießsportverband
  • bei Erweiterung: Waffenbesitzkarte im Original

Formulare

120000 - Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Waffenbesitzkarte
Bestätigung des Bedürfnisses durch den Schießsportverband
120004 - Hinweise zum Waffenrecht
120011 - Anzeige des Waffenerwerbs bei vorhandenem Jagdschein
120020 - Anzeige des Erwerbs einer Schusswaffe
Übersicht Formulare

Kosten

Die Kosten sind von der Art der Antragstellung abhängig.

Rechtsgrundlage

§§ 13, 14 Waffengesetz

Informationen zur Waffenaufbewahrung

Inhalt

Kontakt

Uwe Frey

Sachbearbeitung Öffentliche Ordnung (Waffen - Buchstabe R-Z, Sprengstoff, Versammlung, Fischerei)

Telefon 07222 381 5206
Fax 07222 381 5299
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum B4.07
Fabian Lyhr

Sachbearbeitung Öffentliche Ordnung (Waffen - Buchstabe A-G)

Telefon 07222 381 5208
Fax 07222 381 5299
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum B4.03
Carmen Lorenz

Sachbearbeitung Öffentliche Ordnung (Waffen - Buchstabe H-Q)

Telefon 07222 381 5209
Fax 07222 381 5299
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum B4.03