Erteilung eines Europäischen Feuerwaffenpasses

  • In den Europäischen Feuerwaffenpass können insgesamt zehn Waffen, die bereits in einer gültigen Waffenbesitzkarte des Erlaubnisinhabers eingetragen sind, aufgenommen werden. Die jeweiligen länderspezifischen Regelungen sind zu beachten.
  • Das Ordnungsamt des Landkreises ist zuständig für alle waffen- und sprengstoffrechtlichen Angelegenheiten.
  • Ausnahmen: Die Großen Kreisstädte Bühl (inklusive der Gemeinde Ottersweier), Gaggenau und Rastatt sind eigenständige Waffenbehörden.

Voraussetzungen

Grundsätzlich setzt eine waffenrechtliche Erlaubnis folgendes voraus:

  • 18./21. Lebensjahr vollendet
  • Sachkunde nachgewiesen
  • Bedürfnis nachgewiesen
  • Zuverlässigkeit nachgewiesen
  • persönliche Eignung nachgewiesen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Lichtbild

Formulare

120022 - Antrag auf Erteilung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
Merkblatt zu länderspezifischen Regelungen
Weitere Informationen
Übersicht Formulare

Kosten

Die Gebühr beläuft sich auf

  • 33,00 Euro für die Ersterteilung
  • 29,00 Euro für die weitere Verlängerung umfünf Jahre
  • 23,00 Euro für jede Ergänzung

Rechtsgrundlage

§ 32 Abs. 6 WaffG und § 33 Abs. 1 und 2 AWaffV

Informationen zur Waffenaufbewahrung

Inhalt

Kontakt

Uwe Frey

Sachbearbeitung Öffentliche Ordnung (Waffen - Buchstabe R-Z, Sprengstoff, Versammlung, Fischerei)

Telefon 07222 381 5206
Fax 07222 381 5299
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum B4.07
Fabian Lyhr

Sachbearbeitung Öffentliche Ordnung (Waffen - Buchstabe A-G)

Telefon 07222 381 5208
Fax 07222 381 5299
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum B4.03
Carmen Lorenz

Sachbearbeitung Öffentliche Ordnung (Waffen - Buchstabe H-Q)

Telefon 07222 381 5209
Fax 07222 381 5299
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum B4.03