Aktionsplan Hochwasser
Die 12. Rhein-Ministerkonferenz hat am 22. Januar 1998 in Rotterdam den Aktionsplan Hochwasser für den Rhein beschlossen. Zweck dieses Planes ist insbesondere die Verbesserung des Schutzes von Menschen und Gütern vor Hochwasser. Er soll alle nationalen und internationalen Aktivitäten zur Verbesserung der Hochwasservorsorge am Rhein bündeln.
Die einzelnen Ziele dieses Planes sind als politische Zielsetzung zu verstehen. Die Maßnahmen wurden in verschiede Kategorien wie zum Beispiel Wasserrückhalt, Technischer Hochwasserschutz, Hochwasservorhersage und Vorsorgemaßnahmen im Planungsbereich untergliedert.
Unter den "Vorsorgemaßnahmen im Planungsbereich" sind folgende Maßnahmen zu verstehen:
- Aufstellung von Hochwassergefahrenkarten für die überflutungsgefährdeten Gebiete
- Erstellung von Gefahrenabwehr- und Katastropheneinsatzplänen auf Grund der Gefahrenkarten
- Information der Bevölkerung über die Risiken und die Mittel zu deren Begrenzung
- Maßnahmen zur Verringerung der Risiken, zum Beispiel durch hochwasserkompatibles Bauen und der Gefährdung angepasste Siedlungs- und Stadtentwicklung
Die Internationale Kommission zum Schutze des Rheins (IKSR) hat im Jahre 2001 ihren neuen Rheinatlas herausgegeben, der die potentiell von einer Überschwemmung betroffenen Flächen und die damit verbundenen möglichen Schäden aufzeigt. Diese Gefahrenkarten, die die im Ereignisfall möglichen Wassertiefen durch verschieden intensive Blautöne darstellen, veranschaulichen die jeweilige Hochwassergefährdung für Menschen und Güter bei Extremhochwasser.
Den Rheinatlas finden Sie hier.
Die Übersichtskarten der IKSR sind ein erstes Mittel, um Hochwassergefahren sichtbar zu machen. Zur Durchführung einzelner Maßnahmenplanungen sind regional und kommunal wesentlich detailliertere Kartenwerke erforderlich. Der Landkreis Rastatt hat deshalb für den Rhein unterhalb von Iffezheim entsprechende Gefahrenkarten erstellen lassen.