Geänderte Überschwemmungsflächen an der unteren Murg durch Hochwasserschutzmaßnahmen der Stadt Rastatt (August 2015)
- Die im Jahr 2014 umgesetzten Maßnahmen im Rahmen des Hochwasserschutz- und Ökologieprojektes Murg Rastatt (HÖP) sowie die Anschaffung eines mobilen Hochwasserschutzsystems (Flood-Tubes) im Jahr 2015 in Rastatt werden erst bei der nächsten Fortschreibung der HWGK durch das Land Baden-Württemberg berücksichtigt.
- Daher hat die Stadt Rastatt eine Neuberechnung veranlasst, die den aktuellen Ist-Zustand eines 100-jährlichen Hochwasserabflusses an der Murg aufzeigt.
- In der angeschlossenen Karte sind die nunmehr ganz wesentlich reduzierten Gebiete aus der Neuberechnung dargestellt. Die Untere Wasserbehörde wird künftig nur noch diese Gebiete im Raum Rastatt als festgesetzte Überschwemmungsgebiete der unteren Murg betrachten, in denen die besonderen Schutzvorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zu beachten sind (z. B. das Verbot zur Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen).
HQ100-Flächen des aktuellen Istzustandes an der Murg im Bereich Rastatt (PDF, 4,8 MB)
- Damit entfallen auch die bisher nördlich von Rastatt aus einem HQ100 der Murg resultierenden Überflutungsflächen auf den Gemarkungen Steinmauern, Elchesheim-Illingen, Au am Rhein, Ötigheim, Bietigheim und Durmersheim und die damit verbundenen besonderen Schutzvorschriften und Restriktionen des WHG.
- Die HWGK des TBG 341 mit dem Stand Januar 2013 verbleiben bis zur Fortschreibung durch das Land Baden-Württemberg auf der Homepage des Landratsamtes, da aus ihnen z. B. die bei einem Extremhochwasser tatsächlich mögliche Überflutungssituation abgelesen werden kann.