Integriertes Rheinprogramm (IRP)
Infolge des Oberrheinausbaus zwischen Basel und Iffezheim wurden durch den Bau der Rheinseitendämme etwa 130 km² Überschwemmungsfläche vom Rhein abgeschnitten. Eine Überflutung dieser Flächen ist im Hochwasserfall nicht mehr möglich. Die dadurch veränderten Abflussbedingungen führten zu einem weitgehenden Verlust der wertvollen Auen. Gleichzeitig wurde die Hochwassergefahr unterhalb Iffezheim durch die schneller und höher ablaufenden Hochwasser verschärft. Am 6. Dezember 1982 hat die Bundesrepublik Deutschland und die Französische Republik vertraglich vereinbart, den vor dem Oberrheinausbau vorhanden Hochwasserschutz wiederherzustellen.
Auf baden-württembergischem Gebiet hat das Land die Aufgabe, die erforderlichen Maßnahmen zu planen, zu bauen und zu betreiben. Das am 7. November 1988 beschlossene Integrierte Rheinprogramm (IRP) des Landes Baden-Württemberg sieht die Wiederherstellung des Hochwasserschutzes gleichrangig mit der Erhaltung und Renaturierung der Auenlandschaft am Oberrhein vor. Dabei wurden sämtliche vor dem Staustufenausbau überfluteten Flächen zwischen Breisach und Iffezheim in die Hochwasserschutzkonzeption einbezogen.
Für die hierzu in Frage kommenden Standorte wurden umfangreiche wasserwirtschaftliche, ökologische, wasserbauliche und ökonomische Voruntersuchungen durchgeführt. Ergebnis ist, dass alle untersuchten Standorte grundsätzlich für eine Wiederüberflutung geeignet sind.
Auf dieser Grundlage wurde die Wirksamkeit dieser Standorte für die Hochwasserrückhaltung mit einem mathematischen Modell berechnet und die Einsatzkriterien optimiert. Hierbei zeigte sich, dass nicht nur alle vor dem Staustufenausbau überfluteten Flächen zwischen Breisach und Iffezheim benötigt werden, sondern darüber hinaus weitere Flächen südlich von Breisach und nördlich von Iffezheim, wobei überwiegend steuerbare Rückhalteräume geschaffen werden müssen.
Die Landesregierung hat dem vorliegenden Rahmenkonzept am 29. Januar 1996 zugestimmt und das Ministerium für Umwelt und Verkehr beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen sobald als möglich umzusetzen. Die entsprechenden Zustimmungen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik für die Wiederherstellung des ursprünglich vorhandenen Hochwasserschutzes liegen vor. Somit ist das Rahmenkonzept, das jetzt 13 Standorte auf baden-württembergischer Seite zwischen Basel und Mannheim vorsieht, verbindliche Grundlage für die weitere Umsetzung des Integrierten Rheinprogramms.
Einer dieser Standorte ist im Landkreis Rastatt der Polder Söllingen/Greffern.
Weitere Informationen zum Integrierten Rheinprogramm erhalten Sie beim Regierungspräsidium Karlsruhe.