Bienengesundheit
Varroatosebekämpfung der Bienen
Amerikanische Faulbrut der Bienen
Verfahrensablauf bei Bienenschäden
Antragsformular für Bienenuntersuchungen und Merkblatt zur Probennahme
Informationen zur Registrierung der Imker:
„Was muss ich beachten bevor ich Tiere halten möchte?“
Tierseuchen machen leider nicht an den Landesgrenzen halt. Zu einer Verbreitung von Seuchen über nationale Grenzen hinweg führen der freie Handelsverkehr innerhalb der EU, der Import exotischer Waren und davon insbesondere Lebensmittel. Auch Fernreisen erhöhen das Risiko, dass Krankheitskeime, die bisher unbekannt bzw. unbedeutend waren, nach Deutschland eingeschleppt und rasch verbreitet werden können.
In den vergangenen Jahrzehnten wurden Erfolge bei der Tilgung einstmals verbreiteter Seuchen wie der Tuberkulose, der Brucellose oder der Leukose der Rinder erzielt. Der von den Mitgliedsstaaten beschlossene Verzicht auf Schutzimpfungen gegen hochansteckende Infektionskrankheiten wie die Schweinepest oder der Maul- und Klauenseuche stellt eine besondere Herausforderung für die Veterinärverwaltung dar. Die Bekämpfung von Tierseuchen, vor denen sich der einzelne Tierhalter nicht wirksam zu schützen vermag, dient nicht nur der Landwirtschaft durch Gesunderhaltung der Viehbestände, sondern, da viele Krankheiten der Tiere auch auf den Menschen übertragbar sind, gleichermaßen allen Bürgern, die beruflich oder in ihrer Freizeit mit Tieren in Kontakt kommen.
Da Tierseuchen zu großen wirtschaftlichen Schäden führen können, die z. B. im Falle der Maul- und Klauenseuche auch mehrere Milliarden Euro betragen können, ist schnelles Handeln erforderlich. Damit die zuständigen Behörden die Tierseuchen erfolgreich bekämpfen können, ist es notwendig, dass alle betroffenen Tierhalter, die Standorte, die aktuellen Bestands- bzw. Tierzahlen bekannt sind und die Handelswege nachvollziehbar sind. Deshalb ist es wichtig und auch rechtlich vorgeschrieben, dass alle Tierbesitzer, Landwirte aber auch Hobbyhalter, ihre Bestände bei der zuständigen Veterinärbehörde melden und die Tiere vorschriftsmäßig gekennzeichnet sind. Davon betroffen sind alle Tierhalter, die Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten oder halten wollen. Auch wer Bienen hält bzw. halten will, ist verpflichtet dies bei der zuständigen Behörde zu melden.
Für den Landkreis Rastatt nimmt das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung den Tierhalterantrag entgegen. Den Tierhalterantrag können Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Rastatt unter der Internetadresse www.landkreis-rastatt.de herunterladen oder schriftlich beim Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt bzw. telefonisch (07222/381-2415) anfordern.
Die Meldungen über Bestandsveränderungen und Stichtagsmeldungen, zu denen die Tierhalter auch verpflichtet sind, erfolgen an den Landeskontrollverband (LKV) Baden-Württemberg, Postfach 130915, 70067 Stuttgart. Diese können online über das Internet www.hi-tier.de oder per Meldekarte abgegeben werden. Hinweise zu den Meldungen bzw. die Merkblätter sind auch über das Internet www.lkvbw.de zu erhalten. Bei Rindern sind alle Bestandsveränderungen (Geburt, Zugang, Abgang, Tod) innerhalb von 7 Tagen zu melden. Bei Schweinen, Ziegen und Schafen ist der Zugang innerhalb von sieben Tagen anzuzeigen. Zudem müssen Schaf-, Ziegen- und Schweinehalter bis zum 15. Januar eines jeden Jahres eine Stichtagsmeldung über den aktuellen Bestand vornehmen.