Tiergesundheit & Tierhaltung
Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung ist zuständig für die Tierseuchenüberwachung im Landkreis Rastatt. Durch gezielte Programme und Kontrollen werden tierseuchenrechtliche Vorschriften in landwirtschaftlichen Betrieben, Hobbytierhaltungen aber auch im Reiseverkehr mit Tieren kontrolliert. Die korrekte Kennzeichnung von Tieren, die Einhaltung des Verbotes der Speiseabfallverfütterung an Klauentiere und Geflügel sowie die ordnungsgemäße Entsorgung von Tierkörpern und Tierkörperteilen werden überwacht. Darüber hinaus wird die Einhaltung bestimmter vorgeschriebener Impf- und Untersuchungsintervalle überprüft, um möglichen Tierseuchen vorzubeugen. Im Seuchenfall muss durch entsprechende Massnahmen (Sperrung von Betrieben, Rückverfolgung von Tierlieferungen, Quarantäne oder Tötung von Tieren) die Seuche getilgt und deren Ausbreitung verhindert werden.
Folgende Aufgaben ergeben sich:
- Registrierung von Tierhaltungen
- Überprüfungen von landwirtschaftlichen Tierhaltungen, gewerblichen Tierhaltungen und Züchtern von Tieren
- Überwachung des Tierverkehrs und Tierhandels sowie von Kleintierveranstaltungen
- Genehmigungen für Zucht und Handel mit Tieren
- Ausstellung von amtstierärztlichen Zeugnissen für Tiere im Reiseverkehr
- Spezielle Bekämpfungsmaßnahmen beim Auftreten von Tierseuchen
- Überwachung der Tierkörperbeseitigung
Schweinepest
Informationen zur Europäischen und Afrikanischen Schweinepest finden Sie hier.
Geflügelpest
Informationen zur Geflügelpest finden Sie hier.
Blauzungenkrankheit (BT, Bluetongue)
Mit dem Ausbruch der Blauzungenkrankheit (BTV) im August 2024 in mehreren Landkreisen in Baden-Württemberg hat das gesamte Bundesland seinen bisherigen Status als freies Gebiet verloren und wurde zum BTV-Restriktionsgebiet für Rinder, Schafe, Ziegen und gehaltene Wildwiederkäuer erklärt. Das Restriktionsgebiet ist mindestens zwei Jahre über den letzten Ausbruch hinaus aufrechtzuerhalten.
Mit dem Verlust Baden-Württembergs als BTV-freies Gebiet ist das Verbringen von empfänglichen Tierarten (Rinder, Schafe, Ziegen, gehaltene Wildwiederkäuer) innerhalb von Baden-Württemberg und in andere nicht-BTV-freie Gebiete ohne vorherige Impfung oder Laboruntersuchung möglich, wenn die Tiere beim Verbringen keine Krankheitssymptome auf die Blauzungenkrankheit aufweisen. Ein Verbringen von Wiederkäuern aus Baden-Württemberg in BTV-freie Gebiete innerhalb Deutschlands ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
- Behandlung der Tiere mindestens 14 Tage vor dem Verbringen mit einem Tierarzneimittel zum Fernhalten der das Virus übertragenden Insekten (Repellentien) und
- Untersuchung einer Blutprobe mit negativem Ergebnis auf BTV-Virus (PCR-Test).
Die zu verbringenden Tiere müssen zudem von einer Tierhaltererklärung zur Tiergesundheit und zur Repellentbehandlung begleitet sein.
- Merkblatt: Blauzungenkrankheit - BTV-3 breitet sich in Deutschland aus (Stand:08/2024) (PDF, 548 KB)
- Merkblatt: BTV-3 - Verbringungsregeln (PDF, 1,4 MB)
- Tierhaltererklärung A - Zucht- und Nutztiere (PDF, 123 KB)
- Tierhaltererklärung B - Schlachttiere (PDF, 221 KB)
- Tierhaltererklärung C - Repellentbehandlung (PDF, 402 KB)
Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit sind zu finden auf der Homepage des Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).
Rindertuberkulose
Informationen zur Rindertuberkulose finden Sie hier.
Tollwut
Informationen über Tollwut finden Sie beim Ministeriums für Ländlicher Raum und Ernährung
Fuchssammelstellen des Landkreises Rastatt:
- Städtischer Bauhof, Josef-Haas-Straße 26, 76593 Gernsbach, Telefon: 07224 650420
- Hans-Peter Girrbach, Hauptstraße 28, 76596 Forbach, Telefon: 07228 2334
- Landratsamt Rastatt, Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt, Telefon: 07222 381-5400
Untersuchungsantrag auf Tollwut (PDF, 31 KB)
Bienengesundheit
Informationen zur Bienengesundheit finden Sie hier.
Regelungen für Rinder- und Ziegenhaltungen
Informationen zu den neuen Regelungn für Rinder- und Ziegenhaltungen
Anzeige und Meldung über Tierhaltungen, Kennzeichnung von Tieren
Informationen zur Kennzeichnung von Rindern
Information zur Kennzeichung von Pferden
- Auslegungshinweise Einhufer
Information zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen
Information zur Kennzeichnung von Schweinen
HI-Tier-Datenbank: Abgangsmeldungen Schweine, Ziegen, Schafe (PDF, 229 KB)
Haltung von Wiederkäuern
Informationen zur Haltung von Wiederkäuern
Ein- und Ausfuhr von Tieren/Reiseverkehr
Reiseverkehr mit Heimtieren/Reisen mit Hunden und Katzen
Infoflyer: Anforderungen im Reiseverkehr mit Heimtieren (PDF, 80 KB)
Weitere Merkblätter und Informationen
Infektiöse Anämie der Einhufer
Fischseuchen
- Informationen zum Koi-Herpesvirus
Meldezettel für Tiermärkte/Tierbörsen/Tierausstellungen (PDF, 36 KB)