Tiergesundheit & Tierhaltung

Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung ist zuständig für die Tierseuchenüberwachung im Landkreis Rastatt. Durch gezielte Programme und Kontrollen werden tierseuchenrechtliche Vorschriften in landwirtschaftlichen Betrieben, Hobbytierhaltungen aber auch im Reiseverkehr mit Tieren kontrolliert. Die korrekte Kennzeichnung von Tieren, die Einhaltung des Verbotes der Speiseabfallverfütterung an Klauentiere und Geflügel sowie die ordnungsgemäße Entsorgung von Tierkörpern und Tierkörperteilen werden überwacht. Darüber hinaus wird die Einhaltung bestimmter vorgeschriebener Impf- und Untersuchungsintervalle überprüft, um möglichen Tierseuchen vorzubeugen. Im Seuchenfall muss durch entsprechende Massnahmen (Sperrung von Betrieben, Rückverfolgung von Tierlieferungen, Quarantäne oder Tötung von Tieren) die Seuche getilgt und deren Ausbreitung verhindert werden.

Folgende Aufgaben ergeben sich:

  • Registrierung von Tierhaltungen
  • Überprüfungen von landwirtschaftlichen Tierhaltungen, gewerblichen Tierhaltungen und Züchtern von Tieren
  • Überwachung des Tierverkehrs und Tierhandels sowie von Kleintierveranstaltungen
  • Genehmigungen für Zucht und Handel mit Tieren
  • Ausstellung von amtstierärztlichen Zeugnissen für Tiere im Reiseverkehr
  • Spezielle Bekämpfungsmaßnahmen beim Auftreten von Tierseuchen
  • Überwachung der Tierkörperbeseitigung

Schweinepest

Informationen zur Europäischen und Afrikanischen Schweinepest finden Sie hier.

Geflügelpest

Informationen zur Geflügelpest finden Sie hier.

Blauzungenkrankheit (BT, Bluetongue)

Mit dem Ausbruch der Blauzungenkrankheit (BTV) im August 2024 in mehreren Landkreisen in Baden-Württemberg hat das gesamte Bundesland seinen bisherigen Status als freies Gebiet verloren und wurde zum BTV-Restriktionsgebiet für Rinder, Schafe, Ziegen und gehaltene Wildwiederkäuer erklärt. Das Restriktionsgebiet ist mindestens zwei Jahre über den letzten Ausbruch hinaus aufrechtzuerhalten.

Mit dem Verlust Baden-Württembergs als BTV-freies Gebiet ist das Verbringen von empfänglichen Tierarten (Rinder, Schafe, Ziegen, gehaltene Wildwiederkäuer) innerhalb von Baden-Württemberg und in andere nicht-BTV-freie Gebiete ohne vorherige Impfung oder Laboruntersuchung möglich, wenn die Tiere beim Verbringen keine Krankheitssymptome auf die Blauzungenkrankheit aufweisen. Ein Verbringen von Wiederkäuern aus Baden-Württemberg in BTV-freie Gebiete innerhalb Deutschlands ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  1. Behandlung der Tiere mindestens 14 Tage vor dem Verbringen mit einem Tierarzneimittel zum Fernhalten der das Virus übertragenden Insekten (Repellentien) und
  2. Untersuchung einer Blutprobe mit negativem Ergebnis auf BTV-Virus (PCR-Test).

Die zu verbringenden Tiere müssen zudem von einer Tierhaltererklärung zur Tiergesundheit und zur Repellentbehandlung begleitet sein.

Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit sind zu finden auf der Homepage des Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).

Rindertuberkulose

Informationen zur Rindertuberkulose finden Sie hier.

Tollwut

Informationen über Tollwut finden Sie beim Ministeriums für Ländlicher Raum und Ernährung

Fuchssammelstellen des Landkreises Rastatt:

  • Städtischer Bauhof, Josef-Haas-Straße 26, 76593 Gernsbach, Telefon: 07224 650420
  • Hans-Peter Girrbach, Hauptstraße 28, 76596 Forbach, Telefon: 07228 2334
  • Landratsamt Rastatt, Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt, Telefon: 07222 381-5400

Untersuchungsantrag auf Tollwut (PDF, 31 KB)

Bienengesundheit

Informationen zur Bienengesundheit finden Sie hier.

Regelungen für Rinder- und Ziegenhaltungen

Informationen zu den neuen Regelungn für Rinder- und Ziegenhaltungen

Anzeige und Meldung über Tierhaltungen, Kennzeichnung von Tieren

Informationen zur Kennzeichnung von Rindern

Information zur Kennzeichung von Pferden
- Auslegungshinweise Einhufer

Information zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen

Information zur Kennzeichnung von Schweinen

HI-Tier-Datenbank: Abgangsmeldungen Schweine, Ziegen, Schafe (PDF, 229 KB)

Haltung von Wiederkäuern

Informationen zur Haltung von Wiederkäuern

Ein- und Ausfuhr von Tieren/Reiseverkehr

Reiseverkehr mit Heimtieren/Reisen mit Hunden und Katzen

Infoflyer: Anforderungen im Reiseverkehr mit Heimtieren (PDF, 80 KB)

Reiseverkehr mit Heimvögeln

Einfuhr von Reiseproviant

Weitere Merkblätter und Informationen

Infektiöse Anämie der Einhufer

Fischseuchen
- Informationen zum Koi-Herpesvirus

Meldezettel für Tiermärkte/Tierbörsen/Tierausstellungen (PDF, 36 KB)

Merkblatt zur Bekämpfung von Salmonellen (PDF, 20 KB)

Tierseuchenkasse Baden-Württemberg

Inhalt

Kontakt

Dr. Gerald Geiser

Leiter des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum C0.13
Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Telefon 07222 381 5400
Fax 07222 381 5499