Neue Regelungen für Rinder- und Ziegenhaltungen
Durch das im vergangenen Jahr in Kraft getretene europäische Tiergesundheitsrecht (EU-Tiergesundheitsgesetz) ergeben sich für die Halterinnen und Halter von Rindern und Ziegen neue Regelungen.
Nach dem EU-Tiergesundheitsgesetz dürfen Ziegen in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) nur verbracht werden, wenn die Betriebe an einem Überwachungsprogramm zum Nachweis einer Infektion mit Erregern der Tuberkulose (Mycobacterium-tuberculosis-Komplex, MTBC) teilnehmen. Dieses gilt für alle Betriebe, somit auch für reine Hobbytierhaltungen. Im Rahmen des Überwachungsprogramms müssen alle über neun Monate alte Ziegen, die im Betrieb verenden, zur Untersuchung in ein amtliches veterinärmedizinisches Untersuchungslabor verbracht werden und alle Zuchtziegen müssen jährlich tierärztlich mittels Tuberkulinprobe auf den Mycobacterium-tuberculosis-Komplex untersucht werden. Weiter muss gewährleistet sein, dass nur negativ auf die Tuberkulose getestete Ziegen eingestallt werden und die Tiere aus Betrieben stammen, die ebenfalls am Überwachungsprogramm teilnehmen. Die Teilnahme am Programm muss beim Veterinäramt beantragt werden. Der entsprechende Antragsvordruck ist hier verlinkt. (PDF, 166 KB)
Bereits seit dem Jahr 2011 wird in Deutschland die BVD (Bovine-Virus-Diarrhoe) bei Rindern bekämpft. Mit Inkrafttreten des EU-Tiergesundheitsgesetzes im April 2021 wurde diese Rinderkrankheit für alle rinderhaltenden Betriebe in der EU bekämpfungspflichtig. Eine Infektion mit dem Erreger der BVD, der für den Menschen ungefährlich ist, kann bei trächtigen Kühen zu Aborten oder der Geburt missgebildeter Kälber führen. Der wirtschaftliche Schaden kann für die betroffenen Betriebe enorm sein. Mit der Einführung der staatlichen Bekämpfung in Deutschland ist ein kontinuierlicher Rückgang infizierter Bestände zu verzeichnen. Seit dem 17. Februar 2022 gilt Baden-Württemberg (mit Ausnahme des Landkreises Ravensburg) als „BVD-freie Zone“. Um diesen Status nicht zu gefährden, dürfen seit dem 1. Juni 2022 nur noch nachweislich BVD-unverdächtige und nicht gegen die BVD geimpfte Rinder eingestallt werden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) ist auf der Homepage des MLR unter mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/oeffentliche-bekanntmachungen/ verfügbar.
Weitere Auskünfte erteilt das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung beim Landratsamt Rastatt unter 07222 381-5400.