Jagd

Die untere Jagdbehörde ist seit 2020 Teil des Forstamtes.

Wir helfen und beraten zu allen Fragen und Anliegen bezüglich Jagd, Jagdschein, Jagdpacht und Wildtieren.

Leistungen der unteren Jagdbehörde

  • Erteilung von Jagdscheinen
  • Rechtsaufsicht über die Jagdgenossenschaften im Landkreis
  • Genehmigung von Jagdpachtverträgen und Jagdgenossenschaftssatzungen
  • Anerkennung von Stadtjägern
  • Beratung und Genehmigungen zur Jagdausübung im befriedeten Bezirk
  • Erstellung und Genehmigung der Rotwildabschusspläne
  • Beratung zum Umgang mit Wildtieren
  • Betreuung des Wildtierportals für den Landkreis

Sollten Sie noch Fragen haben, so beantworten wir Ihnen diese gerne unter Tel. 07222-381-4451 (Ute Kühn) oder 381-4411 (Georg Schumann). 

Wir bitten zu beachten, dass das Forstamt in der Außenstelle Schlossgalerie, Kapellenstraße 36 untergebracht ist.
Zugang über das Parkhaus: Parkebene C / ZG
Zugang Kapellenstraße 36: Seiteneingang „Zugang Parkhaus“, 3. Etage

Jagdschein

Wie löse ich einen Jagdschein im Landkreis Rastatt?

Voraussetzungen

  • bestandene Jägerprüfung

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Prüfungszeugnis über bestandene Jägerprüfung (nur erforderlich bei Erstantrag auf einen Jagdschein)
  • Lichtbild
  • ausreichende Jagd-Haftpflichtversicherung

Erforderliche Unterlagen bei Verlängerung

  • vorhandener Jagdschein
  • Bescheinigung ausreichende Jagd-Haftpflichtversicherung
  • Lichtbild (sofern Verlängerung nicht mehr möglich)

An den Nachweis für das Bestehen einer ausreichenden Jagd-Haftpflichtversicherung sind folgende Anforderungen zu stellen

Die Bestätigung muss enthalten:

  • den Namen und den Sitz des Versicherungsunternehmens
  • Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
  • die Versicherungsscheinnummer
  • die Gültigkeitsdauer der Bestätigung. Dabei muss die Gültigkeitsdauer den beantragten Tages-, Jahres- und Dreijahresjagdschein vollständig umfassen.
  • die Aussage, dass die Jagd-Haftpflichtversicherung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Besonders ist auf die Nennung einer ausreichenden Deckungssumme zu achten. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen: 500.000,00 Euro für Personen- und 50.000,00 Euro für Sachschäden
  • die Verpflichtung des Versicherers, die Jagdbehörde zu benachrichtigen, wenn die Versicherung vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Bestätigung erlischt.

Hinweis:
Bitte dem Antrag immer die aktuelle Versicherungsbestätigung beifügen. Die Versicherungsbestätigung ist bei der persönlichen Versicherungsgesellschaft erhältlich. Reine Zahlbelege (zum Beispiel Quittungen, Überweisungsbelege, Policen etc.) können nicht anerkannt werden.

Formulare

800 - Fischerei, Jagd
Übersicht Formulare

Kosten

Die Gebühren belaufen sich

  • für den 1-Jahres-Jagdschein auf 100,00 Euro (50,00 Euro plus Jagdabgabe 50,00 Euro)
  • für den 3-Jahres-Jagdschein auf 234,00 Euro (84,00 Euro plus Jagdabgabe 150,00 Euro)
  • für den Tages-Jagdschein auf 75,00 Euro (50,00 Euro plus Jagdabgabe 25,00 Euro)
  • für den Jugend-Jagdschein auf 100,00 Euro (50,00 Euro plus Jagdabgabe 50,00 Euro)

Gerne können Sie uns Ihren Jagdschein und Ihre Versicherungsbescheinigung zur Verlängerung auch mit der Post zusenden (Adresse siehe Kontakt)

Inhalt

Kontakt

Jagdbehörde
Kapellenstraße 36
76437 Rastatt
Telefon 07222 381-4411
Fax 07222 381-4499

Öffnungszeiten Jagdbehörde:

Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 12 Uhr 

Georg Schumann

Ansprechpartner Jagdbehörde

Telefon 07222 381 4411
Fax 07222 381 4499
Gebäude Kapellenstraße 36, 76437 Rastatt
Raum 315
Ute Kühn

Ansprechpartnerin Jagdbehörde

Telefon 07222 381 4451
Fax 07222 381 4499
Gebäude Kapellenstraße 36, 76437 Rastatt
Raum 311