Jagd
Die untere Jagdbehörde ist seit 2020 Teil des Forstamtes.
Wir helfen und beraten zu allen Fragen und Anliegen bezüglich Jagd, Jagdschein, Jagdpacht und Wildtieren.
Leistungen der unteren Jagdbehörde
- Erteilung von Jagdscheinen
- Rechtsaufsicht über die Jagdgenossenschaften im Landkreis
- Genehmigung von Jagdpachtverträgen und Jagdgenossenschaftssatzungen
- Anerkennung von Stadtjägern
- Beratung und Genehmigungen zur Jagdausübung im befriedeten Bezirk
- Erstellung und Genehmigung der Rotwildabschusspläne
- Beratung zum Umgang mit Wildtieren
- Betreuung des Wildtierportals für den Landkreis
Sollten Sie noch Fragen haben, so beantworten wir Ihnen diese gerne unter Tel. 07222-381-4451 (Ute Kühn) oder 381-4411 (Georg Schumann).
Wir bitten zu beachten, dass das Forstamt in der Außenstelle Schlossgalerie, Kapellenstraße 36 untergebracht ist.
Zugang über das Parkhaus: Parkebene C / ZG
Zugang Kapellenstraße 36: Seiteneingang „Zugang Parkhaus“, 3. Etage
Jagdschein
Wie löse ich einen Jagdschein im Landkreis Rastatt?
Voraussetzungen
- bestandene Jägerprüfung
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Prüfungszeugnis über bestandene Jägerprüfung (nur erforderlich bei Erstantrag auf einen Jagdschein)
- Lichtbild
- ausreichende Jagd-Haftpflichtversicherung
Erforderliche Unterlagen bei Verlängerung
- vorhandener Jagdschein
- Bescheinigung ausreichende Jagd-Haftpflichtversicherung
- Lichtbild (sofern Verlängerung nicht mehr möglich)
An den Nachweis für das Bestehen einer ausreichenden Jagd-Haftpflichtversicherung sind folgende Anforderungen zu stellen
Die Bestätigung muss enthalten:
- den Namen und den Sitz des Versicherungsunternehmens
- Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
- die Versicherungsscheinnummer
- die Gültigkeitsdauer der Bestätigung. Dabei muss die Gültigkeitsdauer den beantragten Tages-, Jahres- und Dreijahresjagdschein vollständig umfassen.
- die Aussage, dass die Jagd-Haftpflichtversicherung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Besonders ist auf die Nennung einer ausreichenden Deckungssumme zu achten. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen: 500.000,00 Euro für Personen- und 50.000,00 Euro für Sachschäden
- die Verpflichtung des Versicherers, die Jagdbehörde zu benachrichtigen, wenn die Versicherung vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Bestätigung erlischt.
Hinweis:
Bitte dem Antrag immer die aktuelle Versicherungsbestätigung beifügen. Die Versicherungsbestätigung ist bei der persönlichen Versicherungsgesellschaft erhältlich. Reine Zahlbelege (zum Beispiel Quittungen, Überweisungsbelege, Policen etc.) können nicht anerkannt werden.
Formulare
800 - Fischerei, Jagd
Übersicht Formulare
Kosten
Die Gebühren belaufen sich
- für den 1-Jahres-Jagdschein auf 100,00 Euro (50,00 Euro plus Jagdabgabe 50,00 Euro)
- für den 3-Jahres-Jagdschein auf 234,00 Euro (84,00 Euro plus Jagdabgabe 150,00 Euro)
- für den Tages-Jagdschein auf 75,00 Euro (50,00 Euro plus Jagdabgabe 25,00 Euro)
- für den Jugend-Jagdschein auf 100,00 Euro (50,00 Euro plus Jagdabgabe 50,00 Euro)
Gerne können Sie uns Ihren Jagdschein und Ihre Versicherungsbescheinigung zur Verlängerung auch mit der Post zusenden (Adresse siehe Kontakt)