2. Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung

Melde- und Untersuchungspflicht

  • Die aktuelle Novellierung der Trinkwasserverordnung ist am 20. Juni 2023 in Kraft getreten.
  • Die Verordnung ist nun in Themenabschnitte von 1 – 16 aufgeteilt.
  • Sie bringt verschiedene Änderungen mit sich, wie erstmalig einzuhaltende oder verschärfte Grenzwerte für Halogenessigsäuren, PFAS- und Bisphenol A-Parameter. Aber auch Konkretisierungen zum Thema Legionella species in Trinkwasserhausinstallationen.

 Meldeformulare und weitere Informationen dazu finden Sie hier unter „Infektionsschutz, Wasser- und Umwelthygiene – Trink- und Badewasserüberwachung“.

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