2. Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung
Melde- und Untersuchungspflicht
- Die aktuelle Novellierung der Trinkwasserverordnung ist am 20. Juni 2023 in Kraft getreten.
- Die Verordnung ist nun in Themenabschnitte von 1 – 16 aufgeteilt.
- Sie bringt verschiedene Änderungen mit sich, wie erstmalig einzuhaltende oder verschärfte Grenzwerte für Halogenessigsäuren, PFAS- und Bisphenol A-Parameter. Aber auch Konkretisierungen zum Thema Legionella species in Trinkwasserhausinstallationen.
Meldeformulare und weitere Informationen dazu finden Sie hier unter „Infektionsschutz, Wasser- und Umwelthygiene – Trink- und Badewasserüberwachung“.