Das Gesundheitsamt und seine Aufgaben
Das Gesundheitsamt Rastatt mit seiner Außenstelle in Baden-Baden bietet ein weites Spektrum an Leistungen aus den nachfolgenden Bereichen an:
Arbeitskreis "Stark fürs Leben"
Infektionsschutz, Wasser- und Umwelthygiene
Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Erkrankungen:
Erfassung meldepflichtiger Infektionskrankheiten, Ermittlungen, Probenahmen, Einleitung von Maßnahmen, Beratung zu Vorbeugung und Verhinderung der Weiterverbreitung von übertragbaren Krankheiten
Hygieneüberwachung und –beratung
in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Schulen, Kindergärten und anderen Gemeinschaftseinrichtungen
Kopfläuse:
Belehrungen nach §43 IfSG
für Personen, die gewerblich mit Lebensmitteln umgehen
§ 43 IfSG-Belehrungen in verschiedenen Sprachen
Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten
Reiseimpfberatung und Gesundheitstipps für Fernreisende
Trink- und Badewasserüberwachung:
Begehungen, amtliche Probenahmen, bauliche und hygienische Beratung, Anzeigestelle für Brauchwasseranlagen nach §13 TrinwV
- Merkblatt - Hinweise für Kleinalgenbetreiber (PDF, 185 KB)
- Merkblatt - Technische Möglichkeiten gegen erhöhte Legionellenwerte in Trinkwasserhausinstallationen (PDF, 36 KB)
- Merkblatt - Installation und Betrieb von Trinkwasseranlagen auf Volksfesten, Messen und ähnliche Veranstaltungen (PDF, 171 KB)
- Merkblatt - "Was tun bei Rost im Trinkwasser?" (PDF, 137 KB)
- Formular: Anzeigepflicht einer Brauchwasseranlage gemäß § 13 Abs. 4 TrinkwV 2011 (PDF, 24 KB)
- Merkblatt über Legionellenuntersuchungen bei Trinkwasserhausinstallationen (Großanlagen) und Vorgehen bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes (PDF, 168 KB)
- Pressemitteilung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BW „CVUA Stuttgart veröffentlicht Ergebnisse zur Bisphenol A in Trinkwasser“
Informationen zu den Anzeige- und Meldepflichten nach der novellierten Trinkwasserverordnung finden Sie im Internet unter anderem auf folgenden Seiten:
Umsetzung der Hygieneverordnung:
Begehung und Beratung von / zu Piercing- und Tattoostudios, Einrichtungen für Podologie, kosmetische Fußpflege u.ä.
Infektionsschutz, Wasser- und Umwelthygiene
Allgemeine Orts- und Wohnungshygiene:
Beratung zu Hygieneplanung und Hygienemaßnahmen in Einrichtungen, Desinfektion, Sterilisation, Entwesungen, Beratung der Ordnungsämter zu hygienischen Fragen)
Merkblatt Wohnungshygiene (PDF, 64 KB)
Weitere Infos finden Sie beim Landesgesundheitsamt
Umwelthygiene und gesundheitlicher Verbraucherschutz:
Gesundheitliche Beurteilung von Schadstoffen im öffentlichen Bereich, Beratung bei Schadstoff- oder Schimmelproblematik in Gebäuden, Mitwirkung bei der Bewertung von Altlasten
Hygiene-Kontrolldienst
Persönliche Ansprechpartner
stellvertretende Teamleiterin Hygienekontrolldienst
Amts- und versorgungsärztlicher Dienst
Amts- und versorgungsärztlicher Dienst
Amtsärztliche Gutachten
- für Sozialämter (SGB, Asylbewerberleistungsgesetz)
- für Verkehrsbehörden
- für Ausländerbehörden
- für Ordnungsämter (z. B. Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz)
- für Gerichte (Betreuungsrecht, Verhandlungs-, Haftfähigkeit bei Familien-, Vormundschafts- und Verwaltungsgerichtsverfahren)
- zum Drogenscreening
- sonstige amtsärztliche Untersuchungen (auf Grundlage rechtlicher Verordnungen)
Versorgungsärztliche Gutachten
- Gutachten nach dem Schwerbehindertengesetz (zu Behinderungsgrad sowie den verschiedenen Merkzeichen)
- Gutachten im sozialen Entschädigungsrecht (mit Stellungnahmen zu MdE, Pflegezulage und den verschiedenen sonstigen Zulagen und/oder Ausgleichen)
Kinder- und Jugendgesundheit, Schulgesundheit
Kinder- und Jugendgesundheit, Schulgesundheit
Einschulungsuntersuchungen
Aktuelle Informationen in Zusammenhang mit Kindern
Kinder und Medien
Zahngesundheit
Durchführung von:
- Zahnärztlichen Reihenuntersuchungen
- Prophylaxemaßnahmen:
Anleitung zur richtigen Mundhygiene in Theorie und Praxis zahngesunde Ernährung
verschiedene Arten der Kariesvorbeugung - Fluoridierungsmaßnahmen:
Zahnschmelzhärtung mit Fluoridlack - Infoveranstaltungen für Lehrer und Eltern
Diese Leistungen werden in den Schulen (1. bis 6. Klasse), in den Sonderschulen (alle Jahrgangsstufen) und in den Kindergärten unseres Landkreises und des Stadtkreises Baden-Baden durchgeführt. Es finden auch Prophylaxegespräche mit Prophylaxehelferinnen und Fachfrauen für Zahngesundheit statt.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat ein Online-Portal zur Förderung der gesunden Entwicklung von Kindern und Jugendlichen eingerichtet, welches unter www.kindergesundheit-info.de erreichbar ist.
Gesundheitsberichterstattung
Gesundheitsberichterstattung
Wie sieht die gesundheitliche Lage im Landkreis Rastatt und in Baden-Baden aus?
- Dieser Frage geht die Gesundheitsberichterstattung nach. Sie arbeitet hierzu mit den anderen Arbeitsbereichen im Gesundheitsamt sowie ämter- und organisationsübergreifend im Land- und Stadtkreis zusammen.
- Das Ziel ist die Beobachtung, Beschreibung und Bewertung der gesundheitlichen Situation der Bevölkerung. Dabei soll die Berichterstattung Informationen bündeln, regelmäßig erfolgen und zeitliche Verläufe im Blick haben.
- Gesetzliche Grundlage für diese Aufgabe des Gesundheitsamtes ist § 6 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG).
- Gesundheit und die mit ihr verwandten Themenbereiche sind vielfältig. Im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung werden daher ausgewählte Fragestellungen näher beleuchtet und Erkenntnisse mit Daten untermauert. Es werden Daten- und Informationsquellen verwendet, die in der Regel bereits vorhanden sind. Eigene Daten werden erhoben, sofern diese für die Fragestellung notwendig sind.
- Aus der Berichterstattung können Handlungsbedarfe erkannt und an die entsprechenden Entscheidungsträger sowie Bürgerinnen und Bürger weitergeleitet werden.
- Die Gesundheitsberichterstattung ist ein Baustein der Gesundheitsplanung und kann als Grundlage für Entscheidungen und Ziele in der Kommunalen Gesundheitskonferenz dienen.
Ein Schwerpunkt der Gesundheitsberichterstattung sind die Berichte zur Kindergesundheit mit den Ergebnissen der Einschulungsuntersuchung:
- Neben der Gesundheitsberichterstattung in den Land- und Stadtkreisen gibt es diese in den Bundesländern, für die Bundesrepublik Deutschland sowie auf europäischer und internationaler Ebene.
- Auf Landesebene ist das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg für die Gesundheitsberichterstattung zuständig, ausführliche Daten zur gesundheitlichen Lage der Bevölkerung sind im Gesundheitsatlas Baden-Württemberg zu finden.
- Weitere Daten und Informationen zur amtlichen Statistik liefert das Statistische Landesamt Baden-Württemberg.
- Für die Bundesrepublik Deutschland gibt es ein gemeinsames Daten- und Informationsangebot vom Statistischen Bundesamt und Robert Koch-Institut. Das Robert Koch-Institut veröffentlicht zudem verschiedene Gesundheitsberichte.
- Auf europäischer Ebene sind europäische Gesundheitsindikatoren, die sogenannten ECHI-Indikatoren, verfügbar, die Vergleiche zwischen den europäischen Ländern ermöglichen. Eine weltweite Gesundheitsberichterstattung erfolgt durch die Weltgesundheitsorganisation.
Kontakt
Sachbearbeitung Gesundheitsberichterstattung
Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit
Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit
- Haben Sie Fragen zu HIV, AIDS und anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen?
- Möchten Sie sich und Ihren neuen Partner/Ihre Partnerin schützen?
- Befürchten Sie, sich angesteckt zu haben?
- Sind Sie positiv und suchen Hilfe?
Dann können Sie sich an die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit im Gesundheitsamt wenden. Sie können sich kostenlos und anonym am Telefon (07222 381-2314 oder -2308) oder in einem persönlichen Gespräch informieren und alle offenen Fragen klären.
In unserer Beratung stehen Respekt, Toleranz und Vertraulichkeit an oberster Stelle.
Unser Mitarbeiterteam besteht aus einer sozialmedizinischen Assistentin, einer Ärztin und einer ärztlichen Psychotherapeutin. Sie erreichen uns zu den
Sprechstunden
Wichtiger Hinweis:
Zurzeit findet die Sprechstunde der Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit des Gesundheitsamtes beim Landratsamt Rastatt nur montags zwischen 14:00 und 18:00 Uhr im Zimmer A 0.21 statt.
Aufgrund der aktuellen Situation bezüglich des Coronavirus bitten wir darum:
- Ausschließlich mit Termin vorzusprechen
- Einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen
- Nicht mit akuten respiratorischen Infekten vorzusprechen, sondern den Termin dann bitte telefonisch zu verschieben
Bitte rufen Sie uns zur Terminvereinbarung oder bei telefonischem Beratungswunsch (am besten montags zwischen 14.00 und 18.00 Uhr) unter Telefon 07222 381 2308 oder 07222 381 2314 an
Vielen Dank !
HIV/AIDS/STD (sexuell übertragbare Krankheiten)-Beratung im Gesundheitsamt:
Montag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon: 07222 381-2314 oder -2308
Adresse: Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Zimmer-Nr.: A0.21
Eine Anmeldung ist zu den Sprechstundenzeiten nicht notwendig!
Nach Vereinbarung auch in der Außenstelle Baden-Baden, Briegelackerstraße 38, 76532 Baden-Baden
Telefon: 07221 302468-2370
Unsere Angebote:
- Information und Beratung zu HIV/AIDS und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI)
- HIV-Antikörpertest, anonym und kostenlos
- Untersuchungen auf Hepatitis B und C, Syphilis, Gonorrhoe und Chlamydien
- Begleitung
- Sexualpädagogische Veranstaltungen, Vorträge, MultiplikatorInnenfortbildung und Beratung von Institutionen
- alle Angebotsinformationen finden Sie hier
Prostituiertenschutzgesetz
Prostituiertenschutzgesetz
Gesundheitliche Beratung gemäß § 10 Prostituiertenschutzgesetz
Zum 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft getreten. Menschen, die im Bereich der sexuellen Dienstleistung arbeiten oder arbeiten möchten, müssen sich nun anmelden.
Die Anmeldung und die periodisch erforderliche Verlängerung einer Anmeldung erfolgt
- beim Ordnungsamt im Landratsamt Rastatt, wenn Sie überwiegend in der Stadt Rastatt tätig sind.
- beim Ordnungsamt der Stadt Baden-Baden, wenn Sie überwiegend in der Stadt Baden-Baden tätig sind.
Für die Anmeldung benötigen Sie eine Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung gemäß § 10 Prostituiertenschutzgesetz.
Seit dem 1. November 2017 bietet das Gesundheitsamt im Landratsamt Rastatt und in der Außenstelle in Baden-Baden die gesundheitliche Beratung für SexarbeiterInnen, die in Rastatt oder in der Stadt Baden-Baden arbeiten oder arbeiten wollen, an.
Die Bescheinigung ist bundesweit gültig.
Erforderliche Häufigkeiten der gesundheitlichen Beratungen:
- Personen ab 21 Jahren: 1x jährlich (alle 12 Monate)
- Personen unter 21 Jahren: 2x jährlich (alle 6 Monate)
Sonderregelung: Personen ab 21 Jahren, die ihre Tätigkeit erstmals bis zum 31. Dezember 2017 angemeldet haben und beraten worden sind, müssen erst im Jahr 2019 erneut zur gesundheitlichen Beratung.
Der Nachweis einer erfolgten Beratung ist Voraussetzung für ihre Anmeldung oder Verlängerung ihrer Anmeldung beim Ordnungsamt.
Wie melde ich mich zur gesundheitlichen Beratung an?
- Um einen Termin für die gesundheitliche Beratung zu bekommen, melden Sie sich bitte telefonisch an unter: 07222-381 2308
- Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr
Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr - Die Beratung findet im Gesundheitsamt im Landratsamt Rastatt, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt oder im Gesundheitsamt Baden-Baden, Briegelackerstraße 38, 76532 Baden-Baden statt.
- Wir versuchen Ihnen möglichst zeitnah einen Termin zu geben und auf Wunsch einen anschließenden Termin im Ordnungsamt zu vermitteln, damit Sie „kurze Wege“ haben.
- Fühlen Sie sich unsicher mit der deutschen Sprache, kümmern wir uns um eine(n) SprachvermittlerIn.
Was passiert bei der gesundheitlichen Beratung und danach?
In der gesundheitlichen Beratung geht es um Ihre Gesundheit und Ihre Rechte.
Folgende Themen können im Gespräch thematisiert werden:
- Krankheitsverhütung
- Empfängnisverhütung
- Alkohol und Drogen
- Hygiene
- Seelische Gesundheit
- Schutz vor Gewalt
- Kondomnutzung
- Dabei stehen Sie mit Ihren Wünschen, Fragen und Bedürfnissen im Focus.
- Wir möchten Sie informieren, beraten, unterstützen, bei Bedarf auch Kontakte zu weiteren Beratungsstellen herstellen.
- Wir unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
- Nach dem Gespräch bekommen Sie die Bescheinigung, die Sie für die Anmeldung bei den Ordnungsämtern benötigen.
Das zuständige Ordnungsamt für die Stadt Rastatt befindet sich wie das Gesundheitsamt im
Landratsamt Rastatt
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Telefon: 07222 381-4126
In Baden-Baden wenden Sie sich bitte an
Stadt Baden-Baden
Fachgebiet Öffentliche Ordnung
– ProstituiertenschutzG –
Briegelackerstraße 21
76532 Baden Baden
Telefon: 07221 93-1813 (Sekretariat)
Weitere für Sie eventuelle wichtige Adressen und Links
- Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit im Landratsamt Rastatt (kostenlos, anonym), Telefon: 07222 381- 2314
- Schwangerenberatung im Landratsamt Rastatt, Telefon: 07222 381-2315
- Beratungsstelle für Prostituierte der Diakonie Karlsruhe, Luisenstraße 53, 76137 Karlsruhe; E-Mail: luise@dw-karlsruhe.de, Telefon: 0721 20397-102
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (kostenlos, anonym, 24 Stunden, 17 Sprachen), Telefon: 08000 116 016
- Deutsche Aidshilfe Broschüre: anschaffen und gesund bleiben