Fahrräder dürfen auf der Wintersdorfer Rheinbrücke überholt werden

Auf der Wintersdorfer Rheinbrücke dürfen Radfahrer künftig durchgängig überholt werden. Das Landratsamt Rastatt hat eine entsprechende Regelung für den deutschen Teil des Straßenabschnitts, der bis zur Mitte des Rheins führt, erlassen. Auf der französischen Seite der Brücke gilt dies bereits bisher wegen des anderen Verkehrsrechts, und zwar auch bei durchgezogener Linie. Andere Fahrzeuge als Fahrräder dürfen weiterhin auf der gesamten Brücke nicht überholt werden.

Mit Verkehrsschildern wird auf diese Situation künftig hingewiesen. Auf dem deutschen Teil der Brücke wird die durchgezogene Linie durch eine unterbrochene ersetzt. Faktisch gelten damit auf der gesamten Wintersdorfer Brücke durchgehend die gleichen Verkehrsregeln.