Neues Staatsangehörigkeitsgesetz ist in Kraft getreten

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 27. Juni 2024 in Kraft getreten.

Das Gesetz verkürzt die bisherigen Wartezeiten auf eine Einbürgerung deutlich von acht auf fünf Jahre. Bei besonderen Integrationsleistungen kann die Wartezeit sogar auf drei Jahre verkürzt werden. Zudem ermöglicht das neue Gesetz erstmals eine Doppel- oder Mehrstaatigkeit. Auf die bisherige Staatsbürgerschaft muss daher nicht mehr verzichtet werden. Dies gilt allerdings nur, wenn der Heimatstaat ebenfalls die Mehrstaatigkeit akzeptiert, damit also beispielsweise nicht für Bürger aus Österreich, China, Kasachstan und Indien. Daneben soll durch die Modernisierung des Gesetzes der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse für die sogenannte erste Gastarbeitergeneration erleichtert werden.

Ebenfalls neu aufgenommen in die Regelungen wurde das Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.

Unverändert bleiben die Voraussetzungen, dass keine Vorstrafen vorliegen und der Lebensunterhalt grundsätzlich ohne Sozialleistungen bestritten werden kann.

Das Bundesinnenministerium erwartet durch die Moderniesierung des Gesetzes eine Steigerung der Anzahl der Ein-bürgerungsanträge um das 2,3-fache. Für das Landratsamt Rastatt wären das 1.527 Anträge, was alleine für dieses Jahr eine Steigerung um 376 Prozent zum Jahr 2020 bedeuten würde. Für das kommende Jahr beträgt die Steigerung 564 Prozent.

Um diese Steigerungen zu kompensieren, können Beratungen persönlich oder telefonisch nicht mehr angeboten werden, wie das Landratsamt mitteilt. Interessentinnen und Interessenten sind in der Verantwortung, die Einbürgerungsvoraussetzungen selbst einzuschätzen. Hier gibt es genauere Hinweise hierzu. Von dort kann auch auf den landesweit eingerichteten „Quick-Check“ zugegriffen und es können die Antragsformulare heruntergeladen werden. Allerdings kann der Antrag derzeit noch nicht digital gestellt werden. Gedruckte Antragsformulare mit Ausfüllhinweisen liegen auch beim Kunden-Service-Center des Landratsamtes zu den Öffnungszeiten aus; persönliche Beratungen können jedoch nicht in Anspruch genommen werden.

Die telefonische Erreichbarkeit wird durch die Hotline unter 07222 381-4390 gewährleistet. Diese ist Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag täglich von 8 bis 12 Uhr geschaltet. Persönliche Vorsprachen sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Außerdem ist die Einbürgerungsbehörde auch per E-Mail an einbuergerung@landkreis-rastatt.de erreichbar.

Das Landratsamt bittet darum, von Anfragen abzusehen und die notwendigen Informationen online abzufragen. Auch auf Sachstandsanfragen sollte verzichtet werden, damit sich die Mitarbeitenden des Landratsamts auf die Abarbeitung der vielen Anträge konzentrieren können.