Öffentliche Bekanntmachung: Mitteilung nach § 5 UVPG - Gemeindeverwaltungsverband Durmersheim - Erweiterung der Verbandskläranlage Durmersheim auf Gemarkung Au am Rhein

Der Gemeindeverwaltungsverband Durmersheim plant, die Auslegungsgröße der biologischen Stufe der Verbandskläranlage Durmersheim in Au am Rhein, Flst. Nr. 5421/1 Gemarkung Au am Rhein, zu erweitern. Zum Erreichen eines guten ökologischen und chemischen Zustands des Windschläggrabens soll die Kläranlage zudem um eine Verfahrensstufe zur gezielten Elimination von Spurenstoffen erweitert werden. Das Änderungsvorhaben bedarf einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß Nr. 13.1.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung i.V.m. § 9 Abs. 1 Ziffer 2, Abs. 4 UVPG. 

Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen wird festgestellt, dass für das geplante Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Die als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der Anlage 3 durchgeführte allgemeine Vorprüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die nach § 25 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

Maßgeblich für diese Feststellung ist insbesondere, dass das Vorhaben (u.a. Bau des weiteren Belebungsbeckens und der 4. Reinigungsstufe) überwiegend innerhalb des eingezäunten Betriebsgeländes liegt. Durch die Erweiterung der Kläranlage wird in Rasenflächen mit geringer Bedeutung eingriffen. Zudem finden die Eingriffe in Bereich versiegelten und bebauten Flächen statt. Insgesamt werden ca. 1.500 qm geringwertige bis sehr geringwertige Biotoptypen überplant.

Die baulichen Anlagen der Kläranlage, die befestigten Verkehrsflächen und die Intensivrasenflächen haben kein Habitatpotential für europäisch geschützte Arten. Das Vorkommen von geschützten Arten ist somit sehr unwahrscheinlich. Die Empfindlichkeit der Fauna ist in Bezug auf das Vorhaben als sehr gering und damit vernachlässigbar einzustufen.

Der Bereich des neuen Einlaufes liegt innerhalb des FFH-Gebiets 7015-341 Rheinniederung zwischen Winterdorf und Karlsruhe. In das FFH-Gebiet wird durch den Bau der neuen Einleitung im
Umfang von ca. 110 qm eingegriffen. Aufgrund des geringen Eingriffs sind jedoch keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.

Nach Umsetzung der Baumaßnahme wird sich die Qualität des eingeleiteten Abwassers erheblich  verbessern. Der zukünftige Betrieb wirkt sich somit, vor allem bei auftretenden Belastungsspitzen,
positiv auf die Güte des Oberflächenwassers im Vergleich zum bisherigen Zustand aus.

Gemäß § 5 Absatz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Diese Mitteilung gilt als Bekanntgabe nach § 5 UVPG und wird der Öffentlichkeit im Internet zugänglich gemacht.

Landratsamt Rastatt
Amt für Umwelt und Gewerbeaufsicht
August 2024