Öffentliche Bekanntmachung: Umsetzung von Erstpflege- und Dauerpflegemaßnahmen im FFH-Gebiet „Unteres Murgtal und Seitentäler“, Landschaftsschutzgebiet „Mittleres Murgtal“

Gemarkungen Gernsbach Lautenbach, Reichental

Zur ökologischen Aufwertung in den hier genannten Gewannen werden ab Juli 2024 in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde folgende Landschaftspflegemaßnahmen durchgeführt:

Gemarkung Reichental, Gewann Hail

Flurstücke 1312, 1313, 1326, 1324, 1335, 1550, 1546, 1557: Entfernung von Gehölzen, Mahd mit Abtrag auch in den Folgejahren

Gemarkung Reichental, Gewanne Steimert, Eck

Flurstücke: 360, 381, 386, 388, 390, 421: Entfernung von Ginster und Stockausschlägen, Beweidung mit Rindern/Ziegen

Gemarkung Reichental, Gewanne Milbigwiesen, Rohrwiesen

Flurstücke 2987, 3026/1, 3090: Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen, Mahd auch in den Folgejahren

Gemarkung Reichental, Gewann Heubügel

Flurstück 3318: Mahd mit Abtrag, auch in den Folgejahren

Gemarkung Lautenbach, Gewann Ahornswiesen

Flurstücke: 752, 779, 765: Mahd mit/ohne Abtrag, Entfernung von Gehölzen auch in den Folgejahren

Es entstehen Ihnen keine Kosten für die Maßnahmen.

Die Bewirtschaftung in den Folgejahren wird durch den Landkreis Rastatt organisiert. Es entstehen den Eigentümern hierdurch ebenfalls keine Kosten. Die Flurstücke sollen jedes Jahr beweidet oder gemäht werden, damit das Grünland offengehalten wird und als Lebensraum erhalten bleibt.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass sonstige Eigentumsrechte und –pflichten, wie beispielsweise die Verkehrssicherungspflicht, Grundsteuer, Kosten der Berufsgenossenschaft etc., weiterhin beim Eigentümer verbleiben.

Sollten Sie Einwände gegen die geplanten Maßnahmen haben, Anmerkungen machen oder die Maßnahmen selbst durchführen wollen, bitten wir um Rückmeldung bis zum
  
15. Juli 2024  
per Mail an naturschutz@landkreis-rastatt.de, schriftlich an Landratsamt Rastatt, Untere Naturschutzbehörde, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt oder telefonisch unter 07222/381-5137.

Sollten wir bis zum genannten Termin keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie mit der beschriebenen Durchführung der Maßnahmen einverstanden sind.