Weiterer Online-Dienst der Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt Rastatt

Wer beim Landratsamt Rastatt eine Karteikartenabschrift seiner Fahrerlaubnisdaten beantragen möchte, kann dies ab sofort digital erledigen. Mit dem neuen Online-Dienst ergänzt die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises das bisherige digitale Angebot.

Eine Karteikartenabschrift ist bei der Beantragung eines neuen Führerscheins erforderlich, wenn man zwischenzeitlich seinen Wohnsitz woanders gemeldet hat. Beantragt wird die Abschrift immer bei der Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Die Karteikartenabschrift gibt Auskunft über die individuellen Daten im örtlichen Fahrerlaubnisregister.

Alle für die Beantragung notwendigen Angaben und Informationen können in dem kompakten Online-Antragsformular vollständig erfasst und an das Landratsamt Rastatt übermittelt werden. Nach Eingang der digitalen Unterlagen prüft und bearbeitet die Behörde den Antrag. Die Ausstellung ist gebührenfrei und erfolgt direkt an die Fahrerlaubnisbehörde, die den neuen Führerschein ausstellt.

Service: Antragstellung über das Serviceportal Baden-Württemberg unter www.service-bw.de oder die Homepage unter www.landkreis-rastatt.de.