Wohngeld kann digital beantragt werden
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete oder zur Belastung für selbstnutzende Eigentümer. Seit fast 60 Jahren hilft das Wohngeld Bürgern mit geringem Einkommen bei der Bestreitung ihrer Wohnkosten.
Wie die Wohngeldbehörde im Landratsamt Rastatt mitteilt, hat die 2023 in Kraft getretene Wohngeldreform „WohngeldPlus“ die bislang umfangreichsten Verbesserungen beim Wohngeld mit merklichen Entlastungen der unteren Einkommensgruppen gebracht. So wurde das Wohngeld um eine Heizkostenkomponente sowie eine Klimakomponente ergänzt. Durch die Wohngeldreform und die damit verbundene Anhebung der Einkommensgrenzen und Miethöchstbeträge wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten sowie die Reichweite und Höhe des Wohngeldes massiv ausgeweitet. In Folge der Reform hat sich auch im Landkreis Rastatt die Anzahl der Wohngeldberechtigten um 50 Prozent erhöht.
Auch das Antragsverfahren beim Landratsamt Rastatt wurde vereinfacht. Seit einem halben Jahr können Anträge auf Wohngeld digital gestellt und mit den notwendigen Unterlagen hochgeladen werden. Diese Dienstleistung erbringt das Landratsamt für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit Ausnahme der Großen Kreisstädte. Die Stadtverwaltungen in Bühl, Gaggenau und Rastatt bearbeiten die Wohngeldanträge ihrer Bürger in eigener Zuständigkeit.
Information: Landratsamt Rastatt, Wohngeldbehörde, Telefon 07222 381-0. Online-Antragstellung auf Wohngeld hier oder unter www.service-bw.de.