Landratsamt Rastatt nimmt Bauanträge ab 1. August 2024 ausschließlich digital entgegen

Das Landratsamt Rastatt nimmt Bauanträge ab dem 1. August 2024 ausschließlich in digitaler Form entgegen. Das virtuelle Bauamt im Landratsamt war bereits am 4. Dezember 2023 gestartet. Für eine Übergangszeit war es möglich, die Unterlagen sowohl in Papierform, als auch digital einzureichen. Zur Vermeidung hybrider Verfahrensformen und des damit verbundenen Mehraufwandes hat sich das Landratsamt Rastatt inzwischen dazu entschieden, baurechtliche Anträge und deren Bauvorlagen künftig nur noch digital anzunehmen.

Betroffen von dieser Regelung sind Anträge im klassischen und vereinfachten Baugenehmigungsverfahren, Bauvoranfragen, Kenntnisgabeverfahren und isolierte Anträge auf Befreiungen, Abweichungen und Ausnahmen.

Das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren hatte der Landtag von Baden-Württemberg am 25. November 2023 verabschiedet und die Landesbauordnung geändert. Demnach ist ab dem 1. Januar 2025 die Einreichung von baurechtlichen Anträgen in Papierform ohnehin nicht mehr möglich. Durch eine gesetzliche Übergangsregelung kann die Baurechtsbehörde bereits vor Ablauf dieser Frist verlangen, dass Bauanträge und Bauvorlagen nur noch elektronisch in Textform einzureichen sind.

Die Baurechtsbehörde des Landkreises Rastatt ist zuständig für Au am Rhein, Bietigheim, Bischweier, Durmersheim, Elchesheim-Illingen, Forbach, Hügelsheim, Kuppenheim, Lichtenau, Loffenau, Muggensturm, Rheinmünster, Sinzheim und Weisenbach.

Service

Der Zugang zum Virtuellen Bauamt (VBA) sowie konkrete Informationen zur Antragstellung sind hier zu finden unter.