Digitaler Bauantrag

Seit dem 4. Dezember 2023 können baurechtliche Anträge im Zuständigkeitsbereich des Landratsamt Rastatt über dessen virtuelles Bauamt (VBA) eingereicht werden.

Ab dem 1. Januar 2025 ist die Einreichung von baurechtlichen Anträgen in Papierform nicht mehr möglich. Gemäß § 77 Abs. 5 S.2 LBO kann die Baurechtsbehörde bereits vor Ablauf dieser Frist verlangen, dass Bauanträge und Bauvorlagen nur noch elektronisch in Textform einzureichen sind. Davon macht das Baurechtsamt des Landkreises Rastatt Gebrauch. Daher sind Bauanträge und die dazugehörigen Bauvorlagen ab 1. August 2024 digital einzureichen. Eine Einreichung in Papierform ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Baurechtliche Verfahren können dann im Zuständigkeitsbereich der Baurechtsbehörde des Landratsamts Rastatt über das eigens geschaffene VBA-Portal abgewickelt werden, das an die Homepage des Landratsamtes angegliedert ist. Das Portal stellt eine Kommunikationsplattform zur Antragstellung und Kommunikation im gesamten Bauantragsverfahrens dar, bei der auch die Gemeinden und die beteiligten Behörden vom Zusammenstellen der Unterlagen bis zur Entscheidung in vollelektronischer Form digital eingebunden werden.

Für das vereinfachte wie auch das gewöhnliche Baugenehmigungsverfahren ist die Antragstellung als auch die weitere Bearbeitung und Beteiligung von Behörden bis zur Entscheidung mit Start des VBA damit nun auch rein digital möglich.Andere Verfahren, wie Bauvorbescheide, Kenntnisgabeverfahren oder isolierte Anträge auf Befreiung, Abweichung, Ausnahme können über das VBA-Portal eingereicht und die Entscheidung von der unteren Baurechtsbehörde übermittelt werden. Die weitere Kommunikation muss aus technischen Gründen derzeit noch per E-Mail, via Sharefile, erfolgen. 

So funktioniert die digitale Antragsstellung

  1. Rufen Sie das virtuelle Bauamt auf: Virtuelles Bauamt starten
  2. Sie werden zunächst auf die Seite des Landesportals service-bw geleitet. Für die Nutzung der digitalen Antragsstellung müssen Sie sich registrieren und ein Servicekonto anlegen. Falls Sie schon ein Servicekonto haben, geben Sie einfach ihre Nutzerdaten ein. Sie werden auf die Plattform des virtuellen Bauamts weitergeleitet.
  3. Auf der Plattform müssen Sie noch Ihre restlichen Nutzerdaten ergänzen.
  4. Nun sind Sie im virtuellen Bauamt angemeldet und können künftig Projekträume für Ihre Verfahren anlegen.
    1. Für jedes Verfahren können Sie weitere Beteiligte in den Projektraum einladen und so Ihren Antrag vorbereiten.
    2. Der digitale Bauantrag wird über die Abfrage von Online-Formularfeldern generiert – zudem können Sie ihre Unterlagen in den entsprechenden Uploadfenstern hochladen. Bitte beachten Sie (u.a. was das Dateiformat und die Bezeichnung betrifft) unsere Vorgaben zur Handhabung des VBA (PDF, 293 KB)
  5. Wenn Sie Ihren Digitalen Bauantrag eingereicht haben, werden Sie über die von Ihnen angegebene E-Mailadresse über den Stand des Verfahrens informiert.

Sollten bei der Nutzung des Portals Fehler auftreten oder sich Fragen ergeben, bittet die Baurechtsbehörde um Kontaktaufnahme per E-Mail an baurecht@landkreis-rastatt.de mit Angabe des Aktenzeichens (falls bekannt) und einer kurzen Beschreibung. Sie werden schnellstmöglich kontaktiert.

Landrat Prof. Dr. Christian Dusch freut sich über einen weiteren Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen im Landratsamt: „Das Land Baden-Württemberg plant derzeitig parallel eine entsprechende einheitliche Landeslösung für das digitale Baugenehmigungs-verfahren. Da jedoch die Entwicklungsarbeiten der hauseigenen Lösung zum Zeitpunkt der Ankündigung der Landeslösung schon weit fortgeschritten waren und ein kon-kreter Starttermin hierfür noch nicht feststeht, hat sich der Landkreis Rastatt dazu entschieden, bereits vorab mit einer eigenen digitalen Lösung an den Start zu gehen.“

Die Baurechtsbehörde des Landratsamts Rastatt ist für die meisten Kommunen im Landkreis Rastatt zuständig. Ausnahmen sind die Großen Kreisstädte Rastatt, Gaggenau und Bühl sowie die Stadt Gernsbach und die Gemeinde Bühlertal, die eigene Baurechtsbehörden haben. Für die Gemeinden Iffezheim, Steinmauern und Ötigheim ist die Baurechtsbehörde der Stadt Rastatt zuständig.

FAQs

FAQs zum virtuellen Bauamt (PDF, 333 KB)

Pressemitteilungen

Novellierung der Landesbauordnung ebnet Weg für virtuelles Bauamt beim Landratsamt Rastatt

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