Kindertagespflege
- Berufstätigkeit und Kinderbetreuung in Einklang zu bringen, ist für Eltern bzw. alleinerziehende Elternteile nicht immer einfach. Dabei hat sich Kindertagespflege in den vergangenen Jahren, insbesondere bei den unter 3-Jährigen, zu einem wichtigen Betreuungsangebot entwickelt und zunehmend an Bedeutung gewonnen. Für die älteren Kinder, die bspw. einen Kindergarten oder einen Schülerhort besuchen, kann Kindertagespflege z. B. bei längerer Arbeitszeit der Eltern diese Betreuung ergänzen.
- Für die Kindertagespflege allgemein und damit auch für die Tätigkeit von Tagesmüttern und -vätern gelten die gesetzlichen Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetztes (SGB VIII). Hier wird u.a. ein entsprechendes Profil der Tagespflegeperson gefordert. Unter anderem sollen sie sich entsprechend qualifizieren. Diese Qualifizierungskurse werden im Landkreis Rastatt durch die Volkshochschule in Kooperation mit dem Jugendamt angeboten. Die Anmeldung für eine Teilnahme erfolgt nach einem Eignungsgespräch in der Abteilung Kindertagespflege des Landratsamtes Rastatt. Die Kurskosten werden bei vorliegender Eignung vom Jugendamt getragen. Die jeweiligen Termine für die Qualifizierung entnehmen Sie bitte dem aktuellen Programm der Volkshochschule.
- Der Nachweis über diese Qualifizierung sowie die Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungen sind u.a. Grundlage für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis. Diese ist beim Jugendamt zu beantragen. Das entsprechende Formular finden Sie unten beigefügt. Den gleichen Vordruck verwenden Sie auch, wenn Sie sich bei uns als ausgebildete Tagespflegeperson bewerben möchten.
- Eine Pflegeerlaubnis zur Betreuung von Tagespflegekindern ist erforderlich, wenn eine Tagespflegeperson ein Kind bzw. mehrere Kinder mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt und länger als 3 Monate in ihrem Haushalt betreut.
- Neben der Qualifizierung und Eignungsüberprüfung von Tagespflegepersonen ist es auch Aufgabe des Jugendamtes Eltern bzw. Elternteile zu beraten und zu informieren und bei Bedarf auch eine Tagesmutter zu vermitteln.
- Auch die Finanzierung von Kindertagespflege ist dabei ein wesentlicher Aspekt in der Beratung.
So kann das Jugendamt für Kinder von 0 - 14 auf Antrag der Eltern bzw. des sorgeberechtigten Elternteils Zuschüsse für die Betreuung gewähren. Dabei ist Folgendes zu beachten:
- Für Kinder ab Geburt bis zum 1. Lebensjahr können die Zuschüsse nur dann gewährt werden, wenn Sie als Eltern berufstätig sind, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder arbeitssuchend sind sowie sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme oder in Schul- oder Hochschulausbildung befinden.
- Für die Betreuung von Kindern im Alter zwischen 1 - 3 Jahren besteht ein so genannter Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Im Landkreis Rastatt werden im Rahmen des Rechtsanspruches Zuschüsse gewährt für eine Betreuung des Kindes bis zu max. 20 Stunden pro Woche. Ergibt sich jedoch ein darüber hinaus gehender Bedarf durch eine Berufstätigkeit oder eine berufliche Bildungsmaßnahme bzw. Schul- oder Hochschulausbildung, wird entsprechend diesen Abwesenszeiten der Eltern der Betreuungsumfang angepasst.
- Für Kinder ab 3 Jahren sowie für Kinder im schulpflichtigen Alter sind vorrangig die Betreuungsangebote der Kindertagesstätten in Anspruch zu nehmen. Kindertagespflege kann dann ergänzend zu so genannten Randzeiten bei entsprechender Berufstätigkeit/Ausbildung der Eltern erfolgen.
Suchen Sie für Ihr Kind bzw. Ihre Kinder eine Tagespflegestelle? Möchten Sie selbst als Tagespflegeperson tätig sein bzw. haben wir Ihr Interesse für diese Tätigkeit geweckt? Wir beraten und informieren Sie gerne. Die Zuständigkeit unserer Mitarbeiterinnen im Bereich der Kindertagespflege orientiert sich an den einzelnen Städten und Gemeinden im Landkreis Rastatt.
Zuständigkeit Wohnorte
- Frau Beyler:
Bischweier, Forbach, Gaggenau, Gernsbach, Kuppenheim, Loffenau, Muggensturm, Weisenbach - Frau Böhmer:
Bietigheim, Ötigheim, Sinzheim, Steinmauern - Frau Effenberger:
Elchesheim-Illingen, Hügelsheim, Iffezheim, Rastatt, Rheinmünster - Frau Huber:
Bühl, Bühlertal, Lichtenau, Ottersweier - Frau Möhl:
Au am Rhein, Durmersheim
Alle wichtigen Informationen haben wir zudem in unserem kleinen Handbuch der Kindertagespflege zusammengestellt. Dieses wird für Sie auch als PDF-Datei zur Verfügung stehen. Zudem erhalten Sie weitere Informationen auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
www.handbuch-kindertagespflege.de sowie
www.fruehe-chancen.de.
Kindertagespflege - eine Aufgabe für Sie?
Selbsttest für Interessierte (XLS, 963 KB)
Weitere Links
Allgemeine Informationen:
Für Tagespflegepersonen:
- Bewerberbogen und Antrag auf Pflegeerlaubnis (PDF, 60 KB)
- Vordruck Fortbildungsnachweis (PDF, 17 KB)
- Leitlinie Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege
- Hygieneleitfaden für die Kindertagesbetreuung des Landesgesundheitsamts (PDF, 2,4 MB)
- Vordruck Stundenabrechnung (XLS, 59 KB)
- Broschüre "Was bleibt?!" (PDF, 365 KB)
Für Eltern:
- Kostenbeitragstabellen Tagespflege (PDF, 437 KB)
- Kostenbeitragssatzung Tagespflege (PDF, 1,8 MB)
- Antrag auf Auszahlung des Landeszuschusses für die Förderung der Kleinkindbetreuung in Tagespflege (PDF, 461 KB), weitere Infos finden Sie hier: Auszahlung eines Landeszuschusses für die Förderung der Kleinkindbetreuung in Tagespflege
- Übersicht Tagespflegepersonen im Landkreis Rastatt